Schulterschluss bei Arbeitstreffen: Sicherheit bei Ausbau der Kinderbetreuung gefordert

Haberlander/Teschl-Hofmeister: Verlängerung der 15a-Vereinbarungen notwendig

Zu einem Arbeitstreffen haben sie die beiden Landesrätinnen aus Niederösterreich und Oberösterreich Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister und Mag.a Christine Haberlander in dieser Woche im Landhaus St. Pölten getroffen.

Im Fokus des Gesprächs stand die klare Forderung nach rascher Klarheit über die Verlängerung der mit Jahresende auslaufenden Bund-Länder-Verträge zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes, zum verpflichtenden Kindergartenjahr sowie zur frühen Sprachförderung.

„Der Bund hat sich im Regierungs-programm zu einem qualitätsvollen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots bekannt und muss dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Die klaren Bekenntnisse der Bundepolitik sind ein erster Schritt für die Gemeinden und Familien. Es müssen nun aber rasch Lösungen gefunden werden. Ich dränge deshalb auf einen baldigen Abschluss der Vereinbarung und eine finanziell ausreichende Unterstützung, damit die Gemeinden endlich Planungssicherheit haben. Schließlich geht es um den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Betreuung für unsere Kinder! Neben einer entsprechenden finanziellen Dotierung ist mir auch wichtig, dass bei der Ausgestaltung auf Bürokratieabbau geachtet wird. Dazu ist die Zusammenführung der drei Vereinbarungen zu einer ein guter Schritt“, so Haberlander.

„Die Zeit drängt und die Erwartungshaltung des Landes Niederösterreich an den Bund ist ganz klar: Es muss auch über das Jahr 2018 hinaus Fördergelder des Bundes geben. Uns geht es geht dabei vorrangig um weitere Unterstützung für die Schaffung neuer Plätze, aber ebenso um die nachhaltige finanzielle Absicherung bestehender Kinderbetreuungseinrichtungen. Ich bin froh, dass wir hier gemeinsam mit Oberösterreich einen weiteren Vorstoß machen können, denn für unsere Gemeinden und Träger ist es enorm wichtig, dass die Finanzierung der jeweiligen Angebote auch über das Auslaufdatum hinaus sichergestellt ist“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.

Im Bereich der Kinderbetreuung und der Bildung gibt es insgesamt drei Art. 15a B-VG

Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern, die in der nächsten Zeit Auslaufen, nämlich die Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, die Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen und die Vereinbarung über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen.