Bereits 64 genesene COVID 19-Patienten in Oberösterreich
Landeshauptmann Thomas Stelzer: „Danke an die Disziplin der Landsleute. Bitte durchhalten“
Knapp zwei Wochen nach Beginn der notwendigen Maßnahmen im Zuge der COVID 19-Krise sind bereits 64 Personen in Oberösterreich wieder von Corona genesen (bei den oö. Bezirkshauptmannschaften gemeldete; Stand 27. März, 15 Uhr).
„Wir durchleben gerade sehr schwierige Zeiten, die auch schlechte Nachrichten wie die steigende Zahl der Infizierten oder tragischerweise auch Todesopfer bringen. Umso erfreulicher ist es aber auch, dass jetzt auch die Zahl der genesenen Personen täglich steigt. Das zeigt, dass die Maßnahmen greifen, dass wir uns auf einen guten Weg befinden. In diesem Zusammenhang ein aufrichtiges Danke an die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher für ihre Disziplin in dieser schweren Zeit“, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer und appelliert gleichzeitig mit Gesundheitslandesrätin LH-Stv. Christine Haberlander: „Jetzt heißt es durchhalten und weiterhin konsequent die Maßnahmen zu befolgen, auch wenn es zunehmend schwerer fällt. Aber jetzt kommt es auf uns alle miteinander an. Bleiben wir zuhause und retten wir Leben.“
Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass die Zahl der Genesenen höher liegt als die offiziell dokumentierten Zahlen. Stelzer und Haberlander bitten auch jene Personen, die aufgrund einer positiven Testung und einem leichten Krankheitsbild in häuslicher Quarantäne sind und die Krankheit dort auskurieren, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten und sich gesund zu melden (siehe dazu nachstehende Information). Nur so können diese genesenen Patientinnen und Patienten auch entsprechend dokumentiert werden. Diese Daten sind wichtig für die Gesamtbeurteilung der Lage.
Wann gilt man als von COVID 19 genesen? (Stand: 17. März 2020)
Das Gesundheitsministerium empfiehlt zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung von COVID-19-Fällen und Personen mit SARS-CoV-2-Infektion die derzeitige Vorgabe des Robert Koch Instituts, als größtem nationalen deutschsprachigen Public Health Institut, einzuhalten:
I. Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus (nach schwerem Krankheitsverlauf)
a. In die häusliche Isolierung
• Klinische Besserung, die basierend auf ärztlicher Einzelfallbeurteilung eine ambulante Weiterbetreuung erlaubt
• Individuelle Situation der betroffenen Person und deren Umfeld lässt dies zu
b. Vollständige Entlassung ohne weitere Auflagen
• Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung
• 2 negative SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden gewonnen aus oro-/nasopharyngealen Abstrichen
• Empfehlung zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung von COVID-19-Fällen
II. Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung
a. Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt
(leichter Krankheitsverlauf)
• Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn
• Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)
b. Nach vorangehendem Krankenhausaufenthalt
(aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufs)
• Frühestens 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus
• Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)
Im Einzelfall kann, wenn erforderlich, in Absprache von Klinik, Labor und zuständiger Gesundheitsbehörde von diesen Kriterien abgewichen werden, insbesondere bei Beteiligung von Personen, die den Risikogruppen zugerechnet werden (z.B. Immunsupprimierte, ältere Menschen, chronisch Erkrankte).
Foto: Land OÖ/Aufnahme vor Corona