Klarstellung zur Einhebung von Beiträgen
in Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Bundesregierung hat dazu aufgerufen, Kinder – wo dies möglich ist – zuhause zu betreuen und nicht in Betreuungseinrichtungen zu geben. Ausnahmen gelten für Kinder, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die für das Aufrechterhalten des Systems unerlässlich sind. Zur Einhebung von Beiträgen gibt es für beide Fälle klare Vorgaben.
„Es ist erfreulich zu sehen, dass viele Eltern den Aufruf der Bundesregierung ernst nehmen und ihre Kinder zuhause betreuen. Das hat natürlich zur Folge, dass der Betreuungsbedarf in den Einrichtungen stark zurückgegangen ist“, fasst LH-Stellvertreterin und Präsidentin der Bildungsdirektion Christine Haberlander die derzeitige Situation in den oö. Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zusammen.
Es ist die Aufgabe der Rechtsträger und Gemeinden, die Elternbeiträge einzuheben. Es gibt laut Bildungsdirektion klare Vorgaben, wann Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen nicht eingehoben werden dürfen, beziehungsweise wann sie eingehoben werden müssen. Überall dort, wo die Betreuung nicht angeboten werden kann, dürfen die Gemeinden auch keinen Elternbeitrag einheben. Dennoch stehen für Eltern, die in systemkritischen Berufen derzeit unabkömmlich sind, die Kinderbetreuungseinrichtungen offen. Wenn dieses Angebot in Anspruch genommen wird, ist weiterhin der Beitrag einzuheben.
„Für Beiträge, die im Rahmen eines automatischen Einzugsverfahrens bereits eingehoben wurden, gehe ich davon aus, dass sich die Rechtsträger geeignete Möglichkeiten der Rückerstattung oder Anrechnung überlegen“, so Haberlander.
„Abschließend bedanke ich mich bei den Gemeinden und privaten Rechtsträgern sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten die das Angebot in dieser schwierigen Zeit aufrecht erhalten und damit einen sehr wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten“, so Haberlander weiter.
Zur Klärung der offenen Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Bildungsdirektion mit den Trägern in regelmäßigem Kontakt. „Ich bitte aber alle Eltern um etwas Geduld in der Abwicklung, da die Gemeinden mit vielen anderen Fragen und Anliegen derzeit sehr gefordert sind“, so Haberlander.
Foto: Land OÖ