LH-Stellvertreterin Haberlander: „Empfehle Bund Maskenpflicht nach dem Beispiel Oberösterreich“
Auch österreichweite Checkliste für Schul- und Kindergartenbetrieb gefordert
Grundsätzlich erfreut hat sich LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander darüber gezeigt, dass nun offenbar auch seitens des Bundes die Wiedereinführung der Maskenpflicht kurz bevor steht. Haberlander drängt aber angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen auf eine rasche Entscheidung. „Wir sehen an den Zahlen in Oberösterreich, dass die Maskenpflicht wirkt. Die Reproduktionsrate lag bei der Entscheidung zur Wiedereinführung der Maskenpflicht bei über 2 und ist in den letzten Tagen gesunken. Diese Entwicklung führen Expertinnen und Experten unter anderem auf die rasche Wiedereinführung der Maskenpflicht zurück. Meine Empfehlung an die Bundesregierung lautet daher, das oberösterreichische Modell zu übernehmen und die Diskussionen, in welchen Bereichen die Pflicht gelten soll, rasch zu beenden. Nur wenn wir auf eine breite Umsetzung der Maskenpflicht setzen, kann die Maßnahme rasch und flächendeckend zu positiven Entwicklungen führen. Wir müssen uns bewusst machen, dass uns die Maske noch lange begleiten wird“, so Haberlander. „Wenn wir in bestimmten Bereichen Mund und Nase verschließen, können wir andere Bereiche offen halten. Das ist ein durchaus zumutbares, vergleichsweise geringes Übel. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Schau auf dich, schau auf mich. Ich hoffe, dass sich die Bundesregierung rasch auf eine praktikable Regelung einigen kann – das oberösterreichische Modell ist sicherlich gut geeignet.“
Zudem appelliert Haberlander an die Verantwortlichen in der Bundesregierung, auch rasch Klarheit zu schaffen, unter welchen Bedingungen im Herbst Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen öffnen können und welche Schritte bei Verdachts- oder Krankheitsfällen zu setzen sind. „Hier braucht es eine österreichweit einheitliche Regelung und eine klare Checkliste für die verschiedensten Szenarien. Familien, Pädagoginnen und Pädagogen aber auch die Kinder brauchen Sicherheit, wie eine Betreuung in Pandemiezeiten umgesetzt werden kann“, so Haberlander.
In Oberösterreich gilt seit 9. Juli wieder die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Bereichen wie Geschäften, Amtsgebäuden oder beim Eintritt in die Gastronomie zu tragen.
Foto: Land OÖ