Der Countdown für Impfauffrischungen läuft
Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander weist nochmals auf eine anstehende Änderung hin: Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig nur noch 180 Tage, das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) weiterhin 270 Tage gültig.
Die Mindestdauer von 120 Tagen zwischen der zweiten und der dritten Dosis wurde vom Bund per Verordnung festgelegt und fachlich auch vom Nationalen Impfgremium empfohlen. Die Impfzertifikate werden anhand der Einträge in den e-Impfpass gemäß der Vorgaben automatisch generiert und können von den Gesundheitsbehörden nicht mehr verändert werden. Die Änderung der Gültigkeitsdauer der Impfnachweise bzw. der Impfzertifikate betrifft nur die Anwendung für den Grünen Pass. Für die Einreise nach Österreich sind andere Nachweise der Schutzimpfungen weiterhin 270 Tage gültig.
„Die Expertinnen und Experten empfehlen die Auffrischung des Impfschutzes, um in Anbetracht der Omikron-Variante so gut wie möglich geschützt zu sein. Gerade die Booster-Impfung erweist sich als äußerst wirksam gegen schwere Verläufe, weshalb dadurch auch unsere Spitäler entlastet werden. Daher sind jene Personen, deren Impfnachweis im behördlich anerkannten Impfpass, auf den Impf-Kärtchen oder dem e-Impfpass nun ausläuft, dazu eingeladen, auch weiterhin das kostenlose Impfangebot in Anspruch zu nehmen“, appelliert Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander an die von der Neuregelung des Bundes Betroffenen, zumal ansonsten auch das EU-konforme Impfzertifikat bzw. der Grüne Pass als ein mit dem QR-Code bequem und sicher abrufbarer Impfnachweis seine Gültigkeit verliert. Derzeit ist bei annähernd 70.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern die dritte Impfung fällig, während bei knapp 5.000 Personen die Vollimmunisierung bereits abgelaufen ist.
Foto: Land OÖ, Verwendung mit Quellenangabe