Safer Internet Day heißt:
NEIN! zu Gewalt an Frauen im Internet
Die digitale Welt bietet zahlreiche Möglichkeiten und Gefahren. Als Folge der anhaltenden Pandemie verbringen viele Menschen die Zeit hinter den Bildschirmen und Handys, was auch dazu führt, dass sich Cybermobbing und Hassattacken in den sozialen Netzwerken häufen – vor allem gegen Frauen und Mädchen.
„Der Safer Internet Day zeigt einmal mehr: Wir müssen jeden einzelnen Fall ernst nehmen. Jeder Angriff im Netz ist einer zu viel. Da sich eine Vielzahl der Attacken gegen Mädchen und Frauen richten, braucht es vor allem Bewusstseinsbildung“, betont Frauenreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander und führt weiter aus: „Wir wollen Betroffene ermutigen, sich Hilfe und Unterstützung bei verschiedenen Beratungsstellen oder bei der Polizei zu holen. Auch appelliere ich an die Zivilcourage der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, die mit ihrem Verhalten einen wichtigen Beitrag leisten können, etwa durch das Melden von Online-Inhalten oder Postings mit beleidigenden Inhalten. Es ist wichtig, mit dem Thema offen umzugehen und es offen anzusprechen.“
Mit dem zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Gesetzespaket „Hass im Netz“ können sich Frauen und Mädchen vor Herabwürdigungen, Beschimpfungen und Drohungen im Internet zur Wehr setzen.
„Durch die Pandemie hat sich unser Leben noch stärker in den virtuellen Raum verlagert. Mit der intensivierten Nutzung von sozialen Medien haben die Fälle von Hass im Netz und Online-Gewalt eine neue Dimension erreicht, vor allem Frauen und Mädchen sind Opfer. Täterinnen und Tätern fällt es in der scheinbaren Anonymität des Internet leicht, andere zu beleidigen, bloßzustellen, zu belästigen oder zu bedrohen. Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und Gewalt im Netz ist genauso zu bestrafen wie in der realen Welt“, sagt Frauenministerin MMag.a Dr.in Susanne Raab.
Es gibt ein eigenes Cybermobbing-Gesetz in Österreich. Dieses besagt Folgendes:
- Wenn jemand einen anderen etwa über WhatsApp, SMS, Mails oder Anrufe über einen längeren Zeitraum belästigt, kann dies nach einer Anzeige zu einer Freiheitsstrafe (max. 1 Jahr) oder einer Geldstrafe führen. Auch schon eine einmalige Handlung kann eine strafbare Handlung darstellen: wie Veröffentlichen eines Nacktfotos oder eines anderen unangenehmen Fotos ohne Zustimmung der Person in einer WhatsApp-Gruppe, die dann für eine längere Zeit im Netz einsehbar ist.
- Ist man durch Cybermobbing dafür verantwortlich, dass sich jemand anderer in seinem Leben unwohl fühlt und sich deswegen versucht das Leben zu nehmen, kann dies zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.
Abschließend bedankt sich Frauenreferentin Haberlander bei Frauenministerin Raab für die vielen Initiativen, die im Bereich Schutz vor Cyber-Gewalt an Frauen auf Bundesebene gesetzt werden: „Mein Dank gilt Frauenministerin Susanne Raab, für ihre wertvolle Arbeit für den Schutz von Frauen. Angefangen beim neuen Projekt ‚Fortbildungsseminare zu Cyber-Gewalt in (Ex-) Paarbeziehungen‘ um das Bewusstsein zu stärken, bis hin zum im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzespaket ‘Hass-im-Netz‘. Denn Cyber-Gewalt gegen Frauen kann nicht eine oder einer alleine lösen, nur gemeinsam können wir dagegen vorgehen, dafür braucht es den Zusammenhalt durch jede und jeden von uns, von jenen, die von Cyber-Gewalt betroffen sind, sowie von jenen, die Cyber-Gewalt erkennen und den Betroffenen helfen.“
Für Frauen und Mädchen, die sich nicht sicher sind, an wenn sie sich mit ihren Problemen wenden sollen, steht die Online-Frauenberatung mit Rat und Tat zur Seite: https://www.frauenberatung-ooe.at/
Foto: Land OÖ/Grilnberger, Verwendung mit Quellenangabe