Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander:
Oö. Leichenbestattungsgesetz-Novelle einstimmig im Landtag beschlossen
Modernisierung des Gesetzes und Anpassung an die Erfordernisse der heutigen Zeit
Der Tod eines geliebten Menschen bedeutet meist einen tiefgreifenden Einschnitt im Leben der Hinterbliebenen. Um sie in ihrer Trauer bestmöglich und in zeitgemäßer Form zu unterstützen, wird das Oö. Leichenbestattungsgesetz mit einer Novelle an aktuelle Erfordernisse angepasst – und durch einen einstimmigen Beschluss über alle Parteigrenzen hinweg im Oö. Landtag am 11. April 2024 beschlossen. Denn derzeit entspricht es in vielen Bereichen noch der ursprünglichen Fassung von 1961.
„Landesgesetze werden in Oberösterreich in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Notwendigkeit besteht besonders in diesem Fall. Durch Aktualisierungen im Gesetz soll Hinterbliebenen ein würdiges und pietätvolles Gedenken in zeitgemäßer Form ermöglicht werden, um den Verlust eines geliebten Menschen angemessen betrauern zu können. Für viele ist das auch zur Trauerbewältigung wichtig“, sagt die zuständige Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander.
Erstmals Regelung für Wasserbestattung
So soll die Möglichkeit zum Abtransport einer Leiche in die Leichenhalle vor erfolgter Totenbeschau verbessert werden. Die Frist, innerhalb derer eine Bestattung in der Regel durchgeführt werden muss, wird von sechs auf zehn Tage erstreckt. Die Verpflichtung zur Entnahme von Herzschrittmachern vor Durchführung einer Feuerbestattung entfällt. Neu im Gesetz ist auch eine Regelung über die Teilentnahme und Verstreuung von Asche. Zudem wird erstmals Wasserbestattung gesetzlich geregelt und im Rahmen von Friedhofsanlagen ermöglicht.
Hintergrund: Viele Bereiche des Gesetzes derzeit noch aus 1961
Das Oö. Leichenbestattungsgesetz in der ursprünglichen Fassung stammt aus 1961 (LGBl. Nr. 6/1961) und wurde nach zwei umfangreichen Novellierungen in den Jahren 1974 und 1983 mit dem Landesgesetz LGBl. Nr. 40/1985 als Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 wiederverlautbart. Das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 ist trotz einiger Novellierungen in Teilbereichen, zuletzt durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 131/2021, noch weitgehend mit dem Inhalt der Stammfassung in Geltung. In einigen Bereichen ist eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an die heutigen Gegebenheiten und Erfordernisse notwendig geworden. In einem ersten Schritt wurden im November 2023 bereits verbesserte Möglichkeiten geschaffen, um Totenbeschauerinnen und Totenbeschauer zu bestellen
Fotos: Land OÖ, Verwendung mit Quellenangabe